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Thema: Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes |
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Ich kann mit diesem Beamtendeutsch extrem wenig anfangen, habe jedoch mitbekommen, dass die Gesetzesänderung eine Auflockerung des Tier- und Artenschutzes bedeutet. Mag jemand den Text entsprechend aufdröseln und die genauen Konsequenzen darstellen?
MfG Maffong
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Hallo Mathieu,
eine Aufdröselung wird in dem Entschließungsantrag, den ich verlinkt habe, vorgenommen. Ob die Lesart der Gesetzesänderung durch "Die Linken" korrekt ist, vermag ich nicht zu beurteilen, ich fand die Argumente beim Durchlesen aber plausibel und sachlich stimmig.
Es bedeutet u.a. auch, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr explizit auf den Vogelschutz (Beispiel: Rotmilan)eingegangen werden muss, da kaum plausibel darstellbar, bzw. beweisbar ist, dass durch die Errichtung von Anlagen an einem neuen Standort die Art "signifikant" zurückgeht. Der Begriff der "Signifikanz" ist in diesem Zusammenhang überhaupt problematisch, da ein signifikanter Rückgang einer Art ja immer ein jahrelanges Monitoring erfordert, um das beweisen zu können und das ist bei der Errichtung von Einzelanlagen quasi nie der Fall.
LG Annette
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