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| Autor |
Thema: unbekanntes vom Tage Teil 4 |
heute habe ich zwei Libellenarten mitgebracht. Das erste ist die gebänderte Prachtlibelle, die es bei uns in größerer Menge gibt und die zweite müßte eine Flußjungfer sein?
Gruß Martin.B.


Gruß Martin.B.
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Nein, das ist nur das Weibchen der Gebänderten Prachtlibelle Colopteryx splendens
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Cedric_Kleinert: Nein, das ist nur das Weibchen der Gebänderten Prachtlibelle Colopteryx splendens
ich danke dir und dachte , daß beide Geschlechter gleich aussehen, wie bei anderen Libellenarten.
Gruß Martin.B.
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Phoenix66: dachte , daß beide Geschlechter gleich aussehen, wie bei anderen Libellenarten.
???
Bei den wenigsten Libellenarten sehen die Geschlechter gleich aus!
Herzliche Grüße
Martin M.
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Phoenix66: heute habe ich zwei Libellenarten mitgebracht. Das erste ist die gebänderte Prachtlibelle, die es bei uns in größerer Menge gibt
Na dann sei froh, denn die Gebänderte Prachtlibelle steht wie viele Libellen in Deutschland unter Naturschutz.
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Cedric_Kleinert: Phoenix66: heute habe ich zwei Libellenarten mitgebracht. Das erste ist die gebänderte Prachtlibelle, die es bei uns in größerer Menge gibt
Na dann sei froh, denn die Gebänderte Prachtlibelle steht wie viele Libellen in Deutschland unter Naturschutz.
ich konte sie in den letzten Jahren immer bei uns beobachten und hoffe auch, daß es so bleibt.
Gruß Martin.B.
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Cedric_Kleinert: die Gebänderte Prachtlibelle steht wie viele Libellen in Deutschland unter Naturschutz.
Hallo miteinander,
das ist wieder so eine Sache, bei der ich nicht den Mund halten kann. Tatsächlich stehen bei uns nämlich nicht "viele", sondern alle Libellen unter Naturschutz.
Aber was bedeutet das eigentlich?
Es bedeutet schlicht und einfach, dass niemand eine Libelle oder Libellenlarve fangen darf. Damit ist es auch verboten, eine Libelle einzufangen, um sie bestimmen zu können (und danach wieder fliegen zu lassen). Und es ist ebenso verboten, Libellenlarven nach Hause (oder in die Schule) mitzunehmen, um sie in einem Aquarium zu halten und seinen Kindern (oder Schülern) die Lebensweise dieser faszinierenden Insekten nahezubringen, mit Glück sogar eine schlüpfende Libelle. (Das gleiche gilt übrigens auch für die dafür noch besser geeigneten Schmetterlinge.)
Es ist aber keineswegs verboten, z.B. Gräben, ja sogar natürliche Fließgewässer, zweimal jährlich nicht nur zu "krauten" (also mit einem Bagger sämtliche Pflanzen herauszuholen), sondern auch noch die komplette Ufervegetation kleinzuschreddern. Das nur als ein Beispiel, was heute vielen Libellen (und natürlich auch zahlreichen anderen Lebewesen) das Leben schwer macht.
Inwieweit dieser "Schutz" tatsächlich zum Erhalt der Artenvielfalt beiträgt, mag sich jede/r selbst überlegen ...
Herzliche Grüße
Martin M.
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